Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch zur Beratung

Vor dem Beginn jeder Therapie steht ein persönliches Kennenlernen. Kind, Eltern und Therapeutin müssen sich zunächst ein Bild voneinander machen. Dieser erste Termin ist für Sie kostenlos.

 

Beim Jugendamt können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen

 

Eine Bewilligung erfolgt i.d.R., wenn in einem fachlichen Gutachten festgestellt ist, dass bei dem Kind aufgrund einer Legasthenie oder Dyskalkulie psychische Probleme entstanden sind. Wenn mit diesen Sekundärproblemen (Folgeproblemen) eine „seelische Behinderung“ nach § 35a SGB VIII droht, können unter Umständen die Kosten für die Therapiestunden durch das Jugendamt übernommen werden. Das Jugendamt bezieht dabei eine Stellungnahme von der Schule ein.

 

Für das Genehmigungsverfahren über das Jugendamt sind mehrere Monate bis zu einem Jahr einzurechnen.

Erfahrungsgemäß ist auch die Begutachtung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater zeitintensiv, Termine sind oft erst nach Monaten zu bekommen.

 

Gern berate ich Sie zu Fragen bei der Kostenübernahme

 

Zahlen Sie privat so belaufen sich die Kosten für eine Therapiestunde à 50 Minuten auf 48 Euro.

Darin sind Beratungsgespräche mit Eltern und Lehrerinnen/Lehrern enthalten.

Sie haben außer den Kosten für Therapiestunden keine weiteren Auslagen.

Vertraglich wird die Therapiedauer zu Beginn festgelegt.

 

Vereinbarte Therapiestunden können 24 Stunden vorher (z.B. wegen Krankheit) kostenfrei abgesagt werden.

 

Dr. Christine Richter